Garantiebedingungen für Li-Po (Li-xx) -Batterien.
Ein Sonderfall sind Li-Po-Batterien.
Es gehört zur Kategorie der Konsumgüter mit begrenzter Lebensdauer. Die Akkulaufzeit hängt von der Verwendung, der Lademethode und der Anzahl der Ladezyklen ab. Daher kann die Batterie nach mehreren Monaten Gebrauch aufgrund der verringerten Kapazität der Zellen nicht beansprucht werden. Empfehlungen nach Übernahme des Li-Po-Akkus: Die Akkus werden von uns bei der Lagerung durch den Lieferanten überprüft. Die Batterien sind ab Werk mit Originalsteckern ausgestattet. Nach der Abnahme empfehlen wir, die Batterien sofort zu inspizieren, zu messen und zu testen (Entladen-Laden). Testen Sie die Batterien mit den Originalsteckern. Beschwerden können nicht eingereicht werden, wenn diese Steckverbinder aufgrund des hohen Risikos eines möglichen Kurzschlusses während dieser Manipulation durch einen anderen ersetzt wurden. Es ist immer besser, die Anschlüsse am Regler (Controller) einzustellen. Batterien werden nur mit Originalsteckern und mechanisch unbeschädigt für den Anspruch akzeptiert. Es kann auch kein Anspruch geltend gemacht werden, wenn die Batterien gestoßen, verbeult oder auf andere Weise beschädigt sind. Die Garantiezeit für Batterien läuft auch bei unsachgemäßer Verwendung ab. Dies bedeutet, dass der Arbeitsbereich der Belastung der Zelle nicht eingehalten wird. Die Spannung der Li-Po-Zelle muss zwischen 3,5 V und 4,2 V gehalten werden. Die Spannung von 3,5 V pro Zelle ist der Wert einer entladenen Zelle und eine voll geladene Zelle hat eine Spannung von 4,2 V. Die ideale Zellenspannung für eine längere Speicherung beträgt 3,85 V. Wenn die Spannung weniger als 3,5 V beträgt, besteht die Gefahr einer Beschädigung der Batterie. Es ist auch gefährlich, die Batterie zu überladen, die Batterie falsch zu lagern oder die Batterie bei einer Spannung zu lagern, die für den jeweiligen Typ nicht geeignet ist. Es können keine Ansprüche für Batterien geltend gemacht werden, die durch ein falsch ausgewähltes Ladegerät oder ein beschädigtes Ladegerät beschädigt wurden. Verkaufte Batterien haben eine eigene, vom Hersteller angebrachte Seriennummer und können daher nicht verwechselt werden. Im Falle einer möglichen Reklamation muss dieses Etikett auf der Batterie aufbewahrt werden. Es ist zu beachten, dass die Gewährleistungsfrist nur für Herstellungsfehler gilt.